05221 58875
Praxis für Podologie und Fußpflege
Ursula Lindemeier
Jolanthe Laubert
Deniz Bali
Clarenstr. 19
32052 Herford
Termine nach Vereinbarung
Mo, Di, Mi, Fr: 8.00 - 16.30 Uhr
Do: 8.00 - 12.30 Uhr
Ausserhalb der Kernarbeitszeiten nach Vereinbarung
Das Wort Podologie wird abgeleitet aus dem griechischen podo - der Fuß und logos- die Lehre, die Kunde.
Der Beruf des Podologen/der Podologin gehört zu den medizinischen nichtärztlichen Heilberufen. Seit 2002 ist der Titel gesetzlich geschützt und darf nur nach zweijähriger Fachschul- oder als gleichwertig anerkannter Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung geführt werden.
Das Tätigkeitsgebiet des Podologen/der Podologin umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des gesunden Fußes, Maßnahmen, um Schäden vorzubeugen und besondere Behandlungsmethoden, um bereits geschädigte Füße zu heilen oder beschwerdefrei zu halten. Der Podologe erkennt pathologische Veränderungen am Fuß, die eine ärztliche Behandlung erfordern und führt auf ärztliche Anordnung medizinisch indizierte Behandlungen durch. Er gilt als Mittler zwischen Patient und Arzt oder anderen Berufsgruppen wie Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten.
Leider ist nur der Titel "medizinischer Fußpfleger" gesetzlich geschützt, die Dienstleistung "medizinische Fußpflege" wird oft auch von kurzausgebildeten Fußpflegern benutzt. Dies ist sicherlich nicht korrekt, denn medizinisch ist ein Crash-Kurs nicht.
Fußpfleger dürfen lediglich eine Pediküre, also eine Fußpflege am gesunden Fuß, betreiben.